Der Verband

Der Stadt- und Kreisverband Weimar der Kleingärtner e. V.  ist ein Zusammenschluss von derzeit 75 eingetragenen Kleingartenvereinen in der Stadt Weimar und dem Landkreis Weimarer Land. Wir verfolgen ausschließlich gemeinnützige Zwecke zur Erhaltung des Kleingartenwesens und sind weltanschaulich wie auch parteipolitisch unabhängig.

Der Verband hat seinen Sitz in Weimar und ist im Vereinsregister beim hiesigen Amtsgericht unter der Nr. 130235 eingetragen.

Wir vertreten die Interessen von fast 3500 Gartenfreundinnen und -freunden gegenüber den Behörden und Grundstückseigentümern. Durch unsere Mitglieder werden ca. 138 Hektar bewirtschaftet und gepflegt. Für das Kleingartenwesen ist die Gesetzesgrundlage das Bundeskleingartengesetz (BKleingG).

Im Vordergrund steht, das Interesse am Kleingarten weiter zu wecken. Der Pachtzins beträgt derzeit für unsere Mitglieder 0,12 EUR/m² im Jahr. Unser Ziel ist es diesen beizubehalten.

 

Wir stehen unseren Mitgliedern während der Sprechzeiten in der Geschäftsstelle auf fachlichem und rechtlichem Gebiet beratend zur Seite. Sollte jedoch anwaltliche Unterstützung zur Interessenvertretung eines Mitgliedsvereines nötig sein, besteht durch den Verband die Möglichkeit, sich rechtlich vertreten zu lassen. Jedoch bedarf die Übernahme von Rechtskosten einer Einzelfallprüfung durch den Vorstand des Verbandes.

Durch unseren Rechtsanwalt werden Bildungsveranstaltungen zum Kleingartenrecht durchgeführt. Zum Zweck der kleingärtnerischen Nutzung und gleichsam einer naturverbundenen Freizeitgestaltung bietet der Verband seinen Mitgliedsvereinen fachliche Anleitung und Beratung an. Dazu gehören auch Schlungsangebote durch Gartenfachberater. Bei unseren zweimal jährlich stattfindenden Mitgliederversammlungen werden die Vorstände der einzelnen Vereine auf aktuelle Probleme hingewiesen und erhalten dazu Empfehlungen.

Von der Stadtverwaltung Weimar und dem Landratsamt Weimarer Land wurde dem Stadt- und Kreisverband Weimar der Kleingärtner e. V. die kleingärtnerische Gemeinnützigkeit anerkannt. Das berechtigt den Verband gemäß BKleingG als Zwischenpächter, mit dem jeweiligen Eigentümer Pachtverträge über Flächen zur kleingärtnerischen Nutzung zu schließen.

Wir verfolgen keine wirtschaftlichen oder auf die Erzielung von Gewinnen gerichtete Interessen. Die finanziellen Mittel dürfen und werden nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet.

Durch geschlossene Sammelversicherungsverträge des Verbandes  bei der SparkassenVersicherung haben unsere Gartenfreundinnen und -freunde die Möglichkeit ihre Laube zu günstigen Konditionen versichern zu lassen.

Unsere erfolgreiche Arbeit wird durch die ehrenamtlich tätigen Vorstände der Vereine ermöglicht.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, dann wenden Sie sich direkt an uns.