Der Verband

Der Stadt- und Kreisverband Weimar der Kleingärtner e. V. hat seinen Sitz in Weimar und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Weimar unter der Nr. 235 eingetragen. Wir vertreten die Interessen unserer derzeit 71 Mitgliedsvereine mit insgesamt 3346 Mitgliedern aus dem Stadtgebiet der Stadt Weimar und des Landkreises Weimarer Land gegenüber den Kommunen, dem Landratsamt, Eigentümern usw. Durch die Mitglieder werden insgesamt ca. 138 Hektar bewirtschaftet und gepflegt. Wir sind parteipolitisch und konfessionell unabhängig und verfolgen ausschließlich gemeinnützige Zwecke zur Erhaltung des Kleingartenwesens. Für das Kleingartenwesen ist die Gesetzesgrundlage das Bundeskleingartengesetz.

Im Vordergrund steht, das Interesse am Kleingarten weiter zu wecken und der Überalterung entgegen zu wirken. Der günstige Pachtzins ist im Bundeskleingartengesetz geregelt und beträgt derzeit für die durch den hiesigen Verband betreuten Vereine durchschnittlich 0,082 EUR/m² im Jahr. Unser Ziel ist es diesen beizubehalten.

Durch den Verband erfolgen gegenüber den Mitgliedsvereinen fachliche Beratung und Anleitungen zum Zwecke einer kleingärtnerischen Nutzung gemäß Bundeskleingartengesetz und einer naturverbundenen Freizeitgestaltung.

Wir stehen unseren Mitgliedern beratend täglich in der Geschäftsstelle auf fachlichem und rechtlichem Gebiet zur Seite. Sollte jedoch anwaltliche Unterstützung zur Interessenvertretung eines Mitgliedsvereines nötig sein, besteht durch den Verband die Möglichkeit, sich rechtlich vertreten zu lassen. Die Kosten hierfür werden dann durch einen durch den Verband gebildeten Rechtsfond ausgeglichen. Dies bedarf jedoch einer Einzelfallprüfung durch den Vorstand des Verbandes.

In regelmäßigen Abständen werden durch unseren Rechtsanwalt Bildungsveranstaltungen zum Kleingartenrecht durchgeführt. Auch werden unsere Mitglieder auf fachlichem Gebiet durch Gartenfachberater geschult. In unseren zweimal im Jahr stattfindenden Versammlungen werden die Vorstände der einzelnen Vereine auf aktuelle Probleme hingewiesen und Empfehlungen gegeben, worauf zu achten ist und welche Voraussetzungen beibehalten bzw. geschaffen werden müssen.

Vom Oberbürgermeister der Stadt Weimar und vom Landrat des Landkreises Weimarer Land wurde dem Stadt- und Kreisverband Weimar der Kleingärtner e. V. die kleingärtnerische Gemeinnützigkeit anerkannt. Demzufolge kann der Verband gemäß BKleingG u. a. als Zwischenpächter Pachtverträge mit dem jeweiligen Eigentümer über Flächen zur kleingärtnerischen Nutzung schließen. Wir verfolgen keine wirtschaftlichen oder auf die Erzielung von Gewinn gerichteten Interessen. Die finanziellen Mittel dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.

Durch Sammelversicherungsverträge können sich unsere Mitglieder über den Verband zu günstigen Konditionen bei der Sparkassenversicherung versichern lassen.

Auch soll hier nicht unerwähnt bleiben, dass unsere Arbeit nur durch die ehrenamtlich amtierenden Vorstände der Vereine möglich ist, daher wurde eine Ehrungsordnung erlassen, durch welche Vereine für ihr langjähriges Bestehen und ehrenamtlich amtierende Vorsitzende für ihre langjährige Tätigkeit geehrt werden.

Das Kleingartenwesen dient der Gesundheitsförderung und Erholung der Bevölkerung.

Dies ist nur ein grober Abriss unseres Engagements zur Aufrechterhaltung des Kleingartenwesens, welches der Gesundheitsförderung und Erholung der Bevölkerung dient. Sollten Sie noch weitere tiefgründigere Fragen haben, dann wenden Sie sich direkt an uns.

Aktuell

10.05.2012

Gartentipps Mai

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10.05.2012

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In der 38. Vorstandssitung am 09.05.2012 wurden die Jahreshauptversammlung, die Vorstellung des...

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10.05.2012

Schulungsveranstaltung

"steuerliche Gemeinnützigkeit"

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